Die EU-Kommission legte am 8.3.2018 im Rahmen einer Pressekonferenz einen Aktionsplan vor: „Financing Sustainable Growth“. Dieser Plan soll die europäische Finanzwirtschaft stärker auf die Finanzierung eines längerfristigen, nachhaltigen Wachstums ausrichten. Dies erfordert weitgehende, auch gesetzgeberische Maßnahmen in Bezug auf Berichterstattung, Bilanzierung, Regulierung und Unternehmensführung. Dies bezieht sich insbesondere auf einen längerfristigen Zeithorizont unter Berücksichtigung von Klimawandel, Energiewende und anderen  Faktoren.

8. März 2018, aktualisiert 9. März 2018, ergänzt 12./14. März 2018

Dr. Ralf Breuer

Vorschläge der Expertengruppe übernommen

Grundlage des in einer Pressekonferenz vorgestellten Aktionsplans (Presseerklärung, englisch)ist der im Januar vorgelegte Schlussbericht einer hochrangigen Expertenkommission, der „High-Level Expert Group on Sustainable Finance“ (HLEG), deren Empfehlungen weitgehend übernommen wurden. Bei der Vorstellung des Berichts am 22.2.2018 in Berlin war bei 200 Teilnehmern ein gegenüber dem Zwischenbericht im Juli 2017 deutlich gestiegenes Interesse zu verzeichnen. Mehr im Beitrag Schlussbericht der EU-Experten.

Zur Umsetzung der Vorschläge sind weitreichende, auch gesetzgeberische Maßnahmen notwendig, die Bilanzierung, Corporate Governance, Risikomanagement und regulatorische Schritte beinhalten. Insbesondere muss der Zeithorizont bei der Bilanzierung und der Erfassung von Risiken deutlich ausgedehnt werden, um beispielsweise die Auswirkungen von Klimawandel und Energiewende angemessen abzubilden.

Auf einer Veranstaltung am 22.3.2018 in Brüssel werden die Einzelheiten in einem größeren Rahmen präsentiert. Details zur Veranstaltung finden Sie Hier.

Der Aktionsplan in Kürze

Im folgenden der Versuch, den auf zwanzig Seiten skizzierten Plan der EU-Kommission in Kürze und in Hinblick auf seine praktischen Auswirkungen für die Kreditwirtschaft zusammenzufassen:

1. Klassifizierung von wirtschaftlichen Aktivitäten bezüglich ihres Beitrags zu einer nachhaltigen Entwicklung („Taxonomie“)

Dabei sollen vor allem die Kriterien Klimawandel, Umweltwirkungen und soziale Wirkungen angewendet werden. Zunächst werden der Klimawandel und die Energiewende im Fokus einer technischen Expertengruppe stehen

2. Standards/Gütesiegel für „grüne“ Finanzprodukte

Zunächst zielt die Kommission auf die Standardisierung „grüner“ Anleihen, sogenannten Greenbonds. Später sollen andere Produkte auf der Grundlage der Taxonomie geprüft werden

3. Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Aufbau von Beratungskapazitäten für nachhaltige Infrastrukturprojekte in der EU und den Nachbarländern

4. Aufnahme von Nachhaltigkeit in die Finanzberatung

Modifikation der Vertriebsrichtlinien für Banken (MiFID II) und Versicherungen (IDD, Insurance Distribution Delegated Acts). Anm.: Diese Punkte waren in der Expertenempfehlung nicht so deutlich enthalten

5. Qualitätsmaßstäbe für Nachhaltigkeit

Schaffung von mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitskriterien

6. Bessere Integration von Nachhaltigkeit in Ratings und Marktresearch

Relevanz für Kreditwürdigkeit (Credit Rating) und Methodik von Nachhaltigkeitsratings

7. Klärung der Pflichten von Investoren und Vermögensverwaltern

Im Expertenbericht wurde klar eine „treuhänderische Pflicht“ von Investoren für zukünftige Generation gefordert. Verfassungsrechtlich ist diese aber kaum verankert, z.B. fehlen entsprechende Nachhaltigkeitsanforderungen im deutschen Grundgesetz

8. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Risikomanagement und Regulierung

Im ersten Schritt werden vor allem Klimarisiken und die Energiewende im Fokus stehen. Konkret ist dies die Umsetzung der Vorschläge der vom Financial Stability Board eingesetzten Taskforce TCFD (Task force for climate-related financial disclosures). Einige Aufsichtsbehörden wie die Deutsche Bundesbank haben dies ausdrücklich gefordert, die niederländische Zentralbank hat bereits einen Stresstest für Klimarisiken bei Banken avisiert

9. Ausweitung der Berichterstattungs- und Bilanzierungspflichten

Hier sind weitreichende Anpassungen in Hinblick auf die Wesentlichkeit in der Berichterstattung und vor allem auch auf den Zeithorizont bzw. Zukunftsbezug erforderlich.

10. Verstärkung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensführung und Kapitalmarktkommunikation

Die Unternehmensleitungen sollen auf die Formulierung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsstrategien verpflichtet werden. Der Druck der Kapitalmärkte zu kurzfristigem Handeln in den Unternehmen könnte nach den Vorstellungen des Aktionsplans u.a. durch Halteperioden und Umschlagsbegrenzungen für Vermögensverwalter reduziert werden.

Einige Reaktionen aus der deutschen Kreditwirtschaft

Dagegen wirkt die gemeinsame Erklärung der Interessensverbände der deutschen Kreditwirtschaft sehr verhalten Deutsche Kreditwirtschaft zum EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“:

„…Einen kurzfristigen Ausbau von Berichtspflichten sieht die DK jedoch kritisch und plädiert dafür, zunächst die Wirkung der CSR-Richtlinie zur nichtfinanziellen Information abzuwarten.

Weitergehende Anforderungen an das Risikomanagement sowie eventuell erleichterte Eigenkapitalanforderungen für „grüne“ Finanzierungen müssen erst sorgfältig geprüft und gegen den tatsächlichen Nutzen abgewogen werden. Regulatorische und aufsichtliche Eingriffe müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben.“

Diese zurückhaltende Aufnahme motiviert unmittelbar den Kommentar von Frau Dr. Oelmann, die die Freiwilligkeit in einigen Bereichen der deutschen Kreditwirtschaft wohl zu Recht bezweifelt:

Bankenaufsicht: Nicht „ob?“, sondern „wie?“

Die europäischen Bankaufsichtsbehörden erscheinen in der Frage, ob Nachhaltigkeit für die Kreditwirtschaft relevant ist und relevanter werden muss, nahezu absolut einig. Klimarisiken und Energiewende sind als Risikotreiber erkannt und müssen in Berichterstattung, Bilanzierung und Regulierung erfasst werden. Die Vorschläge der vom Financial Stability Board eingesetzten Task Force (Task Force on climate-related financial disclosures, TCFD) wurden vom Großteil der Banken begrüßt.

Für alle Investoren und Kreditgeber besteht das Risiko einer teilweisen oder vollständigen Entwertung von Vermögenspositionen (engl.: „stranded assets). Bei fossil betriebenen Kraftwerken ist dieser Gedanke bei dem verstärkten Übergang auf mittlerweile wirtschaftlich wettbewerbsfähige erneuerbare Energien besonders naheliegend.

Diese Faktoren betreffen aber auch kleine, nur lokal tätige Kreditinstitute, da beispielsweise Handwerksbetriebe durch Dieselfahrverbote und einem Übergang auf Elektromobilität erheblichen Betriebs- und Investitionsrisiken ausgesetzt sind.

Einige Diskussionen werden um Anreizmechanismen für „grüne“ versus „braune“ Finanzierungen geführt werden. Hier sind die Meinungen durchaus – und zu Recht – gespalten, wie die Meldung zur Deutschen Bundesbank vom 14.3.2018 zeigt:

Zwar hat sich die EU-Kommission klar für eine Förderung grüner Investitionsvorhaben, z.B. durch Entlastungen bei der Eigenkapitalunterlegung ausgesprochen, jedoch könnte auch eine zusätzliche Belastung nicht-grüner Positionen erwogen werden. Dies hat beispielsweise der Geschäftsführer der Triodos Bank Deutschland vorgeschlagen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Risikoprofile beider Vermögensklassen erscheint eine sorgfältige Abwägung sehr berechtigt: Während „braune“ Risiken eher langfristig wirken, ist bei „grünen“ Finanzierungen eher von einer kurzfristigen Wirkung bis zur Inbetriebnahme bzw. Markteinführung auszugehen.

Vorläufiges Fazit

Die Vorschläge der EU-Kommission sind sehr weitreichend und erfordern vielfältige Eingriffe in Rechtsvorschriften und die Wirtschaftspraxis, weshalb die geplante weitgehende Umsetzung bis zum Herbst 2019 sehr ambitioniert erscheint. Unter der Voraussetzung, dass das europäische Parlament dem Aktionsplan folgt, werden die Maßnahmen ggf. bereits innerhalb weniger Monate wirksam, z.B. durch Anpassungen von MiFID II (Banken) und IDD (Versicherungsvertrieb).

Es war zu erwarten, dass die EU-Kommission in diese Richtung tätig wird, allerdings werden wohl Teile der deutschen Kreditwirtschaft überrascht sein, wie schnell und weitreichend die Eingriffe sein können. Dies zeichnete sich allerdings bereits auf der Grundlage des Zwischenberichts der Expertengruppe im Juli 2017 ab. Der fand allerdings in Deutschland kaum Beachtung: Nachhaltigkeit auf dem Weg in Rechnungslegung und Regulierung?

 

Übersicht Blogbeiträge

Übersicht Nachhaltigere Finanzwirtschaft Nummern Dreissig bis Eins

Nummer Dreissig am 1. März 2018: EU-Kommission legt am 22.3.2018 einen Aktionsplan vor; Nachhaltigkeit wirkt auf den Unternehmenswert; Möglichkeiten und Grenzen der Blockchain; Crowdfundings mit 12 Energieprojekten; In eigener Sache: 1. #nachhaltige100, 2. GLS Bank Nachhaltigkeits Blog Award 2018, 3. Gesponserte (affiliate) Links

Nummer Neunundzwanzig am 19. Februar 2018: Dynamische Entwicklung bei Nachhaltigkeitsanleihen; Fortschritte bestimmen den Kreditzins;  Die Schweiz reguliert den Kryptomarkt (ICOs); BaFin nimmt Stellung; Klimawandel – Ein Anlagethema mit Tücken

Nummer Achtundzwanzig am 6. Februar 2018, ergänzt 7. Februar 2018: Schlussbericht der EU-Experten; WWF mit Anregungen zu den Koalitionsverhandlungen; Orientierung bei Crowdfunding tut not; Triodos UK mit neuem Crowdfunding; Gebrutstagsgruß an die Dekabank; Finanzielle Inklusion wird zum Geschäftsmodell; Klimawandel – Ein Anlagethema mit Tücken

Nummer Siebenundzwanzig am 25.1.2018: Klimawandel – Ein Anlagethema mit Tücken; Genossenschaftsbanken mit Nachhaltigkeitskampagne; Preissenkung bei RoboAdvice quirion; Veranstaltung „Sustainable Finance“ am 22.1.2018

Nummer Sechsundzwanzig am 12.1.2018: Und noch mehr „RoboAdvice“- Werthstein, savemate…; Anleihen mit Klimabezug (Green Bonds) wachsen stark

Nummer Fünfundzwanzig am 9./10.1.2018: Börsenzeitung: Grüne Finanzanlagen erreichen kritische Masse; Rückblick 2017/Ausblick 2018

Nummer Vierundzwanzig am 14.12.2017: Banken- und Produktcheck der Verbraucherzentrale; EU investiert € 9 Mrd. in Klimaprojekte; EU mit Plan für nachhaltige Finanzwirtschaft März 2018; Studie Deutsche FinTech; Buchankündigung Digitalisierung und Nachhaltigkeit; Jetzt schon 41 Onlineangebote für Anlageberatung und Vermögensverwaltung in Deutschland

Nummer Dreiundzwanzig am 12.12.2017: Marktübersicht nachhaltige Geldanlagen; Niederländische Finanzwirtschaft mit Plattform zur CO2-Erfassung; Europäische Großbanken und Klimawandel; Eine zutreffende Zustandsbeschreibung der deutschen Kreditwirtschaft

Nummer Zweiundzwanzig am 6.12.2017: Übersicht FinTech im deutschsprachigen Raum; Prospery – eine weitere Vermögensverwaltung online; Asset Management – von verantwortungs- zu wirkungsbewusst; N26 – ein FinTech wider die Nachhaltigkeit?

Nummer Einundzwanzig am 4.12.2017: Bisher USD 100 Mrd. neue Anleihen mit Klimabezug; 45 Fonds mit dem FNG-Siegel versehen, Neues Zentrum für nachhaltige Finanzwirtschaft in Schweden

Nummer Zwanzig am 28.11.2017: Nachhaltigkeit mit großer Relevanz für Banken; SDG FinTech Initiative; Crowdfunding; Goodfolio vor dem Marktstart

Nummer Neunzehn am 15.11.2017: comdirect FINANZbarcamp 2017; Die Grenzen von Blockchain/Bitcoin; …der Mensch bleibt im Mittelpunkt

Nummer Achtzehn am 8.11.2017: Global Financial Development Report 2017/2018; UN Environment/World Bank Group – Roadmap for a Sustainable Financial System Report at COP23; Glücksatlas 2017; Consorsbank mit Nachhaltigkeit im Angebot; NRW Pensionsfonds mit nachhaltigen Kriterien

Nummer Siebzehn am 6.11.2017: Jamaika auch mit Nachhaltigerer Finanzwirtschaft?; McKinsey-Studie: Verantwortungsbewusst = normal; Französische Banken: Green Supporting Factor; FinTech und Nachhaltigkeit in Beispielen; Globales Dauerthema Finanzbildung

Nummer Sechzehn am 27.10.2017: Sustainable Finance Gipfel am 23.10.17 Frankfurt/M.; Nachhaltigen Geldanlagen fehlt Transparenz; Veranstaltungen zu Nachhaltigeren Finanzen; Börse Johannesburg mit Green Bonds; GAFA + Alipay(cab) in den USA; Revolut, Simpleinsurance und Allianz kooperieren; Stash – Eine junge Anlegerseite auch für Angefangene…

Nummer Fünfzehn am 18.10.2017: Entwicklungsgeschichte der FinTech/RegTech; Aktuelle FinTech-Landschaft in Deutschland; FinTech und GAFA – Situation erkannt?; Commerzbank-Analyse „What if the game changes?;  Sustainable Finance Gipfel 23.10.17; Emmanuel Macron zu Green Finance

Nummer Vierzehn am 16.10.2017: Britische Regierung hat Fokus auf „Green Finance“; Green Bonds mit starkem Momentum; Warburg Navigator live; Alibaba plant USD 15 Mrd. für Forschung; Handelsblatt Business Briefing Nachhaltige Investments

Nummer Dreizehn am 11.10.2017: FNG – Leitfaden nachhaltige Geldanlagen; ÖKO-TEST – Nachhaltige Indices und Indexfonds; Alipay weltweit und in Europa

Nummer Zwölf am 9.10.2017: EU-Kommission, Deutsche Bundesbank und niederländische Zentralbank fordern mehr Nachhaltigkeit und  Berücksichtigung von Klimarisiken; Nachhaltige Finanzwoche in Frankreich; Französische Banken stark nachhaltig engagiert; BNP Paribas mit Greenbond Fonds für Privatanleger; comdirect Fintech-Studie, Umfrage zu FinTech und GAFAs, Finanzblog-Award

Nummer Elf am 5.10.2017: Deutsche Bundesbank fordert Berücksichtigung von Klimarisiken; Nachhaltige Finanzwoche in Frankreich; Französische Banken stark nachhaltig engagiert; Pimco sieht SDGs als gute Anlagegrundlage

Nummer Zehn am 2.10.2017: www.geld-bewegt.de – Ein neues Informationsangebot der Verbraucherzentralen; Markt für Anleihen mit Klimabezug wächst weiter; FinTech und deutsche Kreditinstitute; GAFA(s) – ein neuer Begriff in der Finanzwelt

Nummer Neun am 28.9.2017: Hub for Sustainable Finance startet, Luxembourg Green Exchange notiert USD 63 Mrd. Anleihen mit Klimabezug, Studie von Schroders bestätigt starken Trend zu nachhaltigeren Anlagen

Nummer Acht am 26.9.2017: FinTech – Neue Medien, alte Regeln; FinTech und nachhaltige Entwicklung; Zuwachs staatlicher Greenbonds; Triodos ruft zum Umbau der Finanzwirtschaft auf

Nummer Sieben am 20.9.2017: Die Konsolidierung bei der Vermögensverwaltung online beginnt; ING-DiBa mit Nachhaltigkeit im Direktdepot; Mikrokredit in Westeuropa?; Blockchain nicht ohne Nachteile

Nummer Sechs am 14.9.2017: Die Bank der nachhaltigen Entwicklung – eine Nische?; RegTech – Technik kann Regulierung sicherer machen, aber Regulierer sind auch gefordert; Gesellschaftliche Langfristkosten

Nummer Fünf am 12.9.2017: Nachhaltige Finanzwirtschaft in den Programmen zur Bundestagswahl 2017; Bank für Sozialwirtschaft mit neuem nachhaltigen Aktienfonds; In eigener Sache: FinanzBlogAward 2017

Nummer Vier am 8.9.2017: Zurich Insurance Group hält USD 2 Mrd. Greenbonds; BB Fund – Based Blockchain Fund; Brasilien will bei Green Bonds China und Indien folgen; Deutsche Börse und Rat für Nachhaltige Entwicklung beschließen Kooperation für Nachhaltige Finanzwirtschaft

Nummer Drei am 29.8.2017: Australischer Versicherer investiert 25% der Nettoprämien wirkungsorientiert; Quirin Privat Bank/Quirion; RegTech gegen Ängste und Aufwendungen

Nummer Zwei am 25.8.2017: Triodos Bank mit nachhaltigem Wachstum; Rekordquartal für „grüne“ Anleihen; Resilience Bonds; Nachhaltigkeit für US-Aktionäre immer wichtiger; Umfassender Bericht zur Zukunft der Finanzdienstleistungen

Nummer Eins am 22.8.2017 mit folgenden Inhalten: GLS Klimafonds, Neue Transparenz für Investmentfonds, erste islamkonforme grüne Anleihe