Die EU-Kommission legte am 8.3.2018 im Rahmen einer Pressekonferenz einen Aktionsplan vor: „Financing Sustainable Growth“. Dieser Plan soll die europäische Finanzwirtschaft stärker auf die Finanzierung eines längerfristigen, nachhaltigen Wachstums ausrichten. Dies erfordert weitgehende, auch gesetzgeberische Maßnahmen in Bezug auf Berichterstattung, Bilanzierung, Regulierung und Unternehmensführung. Dies bezieht sich insbesondere auf einen längerfristigen Zeithorizont unter Berücksichtigung von Klimawandel, Energiewende und anderen  Faktoren. Am 24. Mai 2018 wurden weitere Schritte zur Umsetzung kommuniziert. Der Plan fand im europäischen Parlament (Sitzung am 29.5.2018) mit 455 zu 87 Stimmen bei 92 Enthaltungen eine starke Unterstützung. Im nächsten Schritt wird der Plan im europäischen Rat diskutiert.

25. Mai 2018, aktualisiert ergänzt 30. Mai 2018

Dr. Ralf Breuer

Schnelle Umsetzung

Der Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums wird in einem eigenständigen Beitrag ausführlich vorgestellt: Nachhaltigere Finanzwirtschaft – Aktionsplan der EU-Kommission. Nur zwei Monate nach der öffentlichen Vorstellung und Diskussion hat die EU-Kommission nunmehr die nächsten Schritte formuliert und wird in die Gespräche mit dem europäischen Parlament und dem europäischen Rat eintreten.

Klimaschutz im Vordergrund, aber nicht exklusiv

Die öffentliche Kommunikation ist stark auf die Einbindung der Finanzwirtschaft in den Klimaschutz fokussiert, dies stösst bei einigen Beobachtern auf Kritik (vgl. die von der Triodos Bank Deutschland und WWF Deutschland konzertierte Medieninformation vom 24.5.2018). Grundsätzlich ist der Aktionsplan aber für alle nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) offen.

Eine Betonung des Klimaschutzes ist insofern naheliegend, als die europäischen Aufsichtsbehörden und weite Teile der Finanzindustrie Klimarisiken als wesentlich erkannt haben. Es besteht dringender Handlungsbedarf, z.B. die Konsequenzen aus Klimawandel und Energiewende zu erfassen und steuern (vgl. Nachhaltigere Finanzwirtschaft – Nummer Neununddreissig).

Kernpunkte der Maßnahmen

Einheitliches EU-Klassifikationssystem („Taxonomie“)

Anhand der im entsprechenden Vorschlag vorgesehenen harmonisierten Kriterien lässt sich bestimmen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Die Kommission wird Schritt für Schritt festlegen, welche Tätigkeiten als „nachhaltig“ zu betrachten sind. Dabei wird sie bestehenden Marktpraktiken und Initiativen Rechnung tragen und sich von einer Sachverständigengruppe beraten lassen, die derzeit eingerichtet wird. Auf diese Weise sollen Wirtschaftsakteure und Investoren Gewissheit darüber erlangen, welche Tätigkeiten als nachhaltig gelten, sodass sie fundiertere Investitionsentscheidungen treffen können. Die entsprechenden Arbeiten können als Grundlage für die künftige Einführung von Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte dienen, wie sie im Aktionsplan der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen angekündigt wurden.

Investorenpflichten

Die vorgeschlagene Verordnung wird für Kohärenz und für Klarheit darüber sorgen, wie institutionelle Anleger, etwa Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Anlageberater, die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Faktoren) in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen sollten. Die Vorschriften sollen im Wege delegierter Rechtsakte präzisiert werden, die die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt erlassen wird. Im Übrigen müssten Vermögensverwalter und institutionelle Anleger künftig nachweisen, inwieweit ihre Investitionen an ESG-Zielen ausgerichtet sind, und offen legen, in welcher Weise sie ihren Pflichten nachkommen.

Referenzwerte für geringe CO2-Emissionen

Mit den vorgeschlagenen Vorschriften wird eine neue Kategorie von Referenzwerten eingeführt, die einen Referenzwert für geringe CO2-Emissionen („Dekarbonisierungsvariante“ von Standardindizes) sowie einen Referenzwert für positive CO2-Effekte umfasst. Dieser neue Marktstandard soll den CO2-Fußabdruck von Unternehmen widerspiegeln und für eine bessere Information von Anlegern über den CO2-Fußabdruck eines Investitionsportfolios sorgen. Der Referenzwert für geringe CO2-Emissionen würde auf einem Standard-Referenzwert für „Dekarbonisierung“ beruhen. Der Referenzwert für positive CO2-Effekte würde es ermöglichen, ein Investitionsportfolio besser an dem im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf weniger als 2°C auszurichten.

Bessere Kundenberatung in Sachen Nachhaltigkeit

Die Kommission hat eine Konsultation eingeleitet, um zu eruieren, wie sich ESG-Aspekte am besten in die Beratung von Privatkunden durch Wertpapierfirmen und den Versicherungsvertrieb integrieren lassen. Ziel der Konsultation ist die Änderung delegierter Rechtsakte zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Bei der Beurteilung, ob ein Anlageprodukt den Kundenbedürfnissen entspricht, sollten die betreffenden Unternehmen nach den vorgeschlagenen Vorschriften außerdem die Nachhaltigkeitspräferenzen der jeweiligen Kunden berücksichtigen. Auf diese Weise dürfte ein breiteres Spektrum von Anlegern Zugang zu nachhaltigen Anlagen erhalten.

Große Mehrheit im europäischen Parlament

Der europäische Ausschuß für Wirtschaft und Währung (Committee for economic and monetary affairs, ECON) legte dem Parlament eine Resolution zur Unterstützung des Plans vor (Report on sustainable finance (2018/2007(INI)), die am 29. Mai 2018 mit einer grossen Mehrheit von 455 zu 87 Stimmen bei 92 Enthaltungen verabschiedet wurde Pressemitteilung Europäisches Parlament vom 29.5.2018: MEPs back resolution on Sustainable Finance. Damit hat der Aktionsplan eine starke parlamentarische Basis auf der europäischen Ebene.

Reaktionen aus der deutschen Kreditwirtschaft

In den bisher vorliegenden Reaktionen aus Deutschland wird der Aktionsplan grundsätzlich begrüßt.

Der Gruppe von Banken und Nicht-Regierungsorganisationen der von Triodos Bank und WWF Deutschland konzertierten Stellungnahme ist der Aktionsplan zu eng auf den Klimaschutz fokussiert. Es wird insbesondere eine Ausweitung auf weitere SDGs gefordert: Medieninformation vom 24.5.2018

Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband, BdB) hat den Aktionsplan in seiner Presseinformation vom 24.5.2018 ebenfalls (erneut) begrüßt und hat die starke Marktdynamik erkannt. Der Verband sieht vor allem eine weitere Anpassung der Beratungsdirektive für Banken (MiFIDII) als problematisch an. Hintergrund dürfte nicht zuletzt die fehlende Qualifizierung von Kundenberatern in weiten Teilen der deutschen Kreditbranche sein.

Auch die bei Nachhaltigkeit in der Geldanlage sehr engagierte Verbraucherzentrale Bremen begrüßt den Plan. Insbesondere in Hinblick auf die Beseitigung der derzeit bestehenden Intransparenz über den Nachhaltigkeitscharakter von Produkten.

Auch der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. bewertet das Gesetzpaket „überwiegend positiv“. Eine Beratungspflicht auf der Grundlage von MiFIDII bzw. IDD hält der Verband aber erst nach der Formulierung von Standards für angemessen. Diese sind frühestens für das Jahr 2020 zu erwarten BVI Pressemitteilung vom 24.5.2018 – Nachhaltigkeit: EU-Kommission stellt wichtige Weichen.

Eher „interessant“ ist die Pressemitteilung der gemeinsamen Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ vom 25. Mai 2018. Unter der Überschrift EU-Bankenpaket: EU-Rat beschließt allgemeine Ausrichtung wird der Plan trotz seiner erheblichen Tragweite für die gesamte Kreditwirtschaft mit keinem Wort erwähnt.

 

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