Beitragsbild: www.bundesregierung.de
Inhalt: Billionenmarkt Nachhaltigkeit; Fondsgeschäft und Offenlegung: (In-)Transparente Sache; FNG-Nachhaltigkeitsprofile – nach Überarbeitung online; EU weitet Nachhaltigkeitsberichtserstattung deutlich aus; Apple fordert mehr Klimaberichterstattung; Seminare/Veranstaltungen: Kostenfreies E-Learning: Sustainable Finance im Überblick; Nachhaltigkeit und regulatorische Compliance; VÖB Zertifizierter Kundenberaterlehrgang für nachhaltige Geldanlagen (MiFIDII); VÖB Zertifikatslehrgang „Sustainable Finance Manager“; Angebot: Schulung/Beratung Deutscher Nachhaltigkeitskodex; Datenschutz/DSGVO
Die Beiträge in „Nachhaltigere Finanzwirtschaft“ fassen in loser Folge Nachrichten zusammen, die auf die Entwicklung hin zu einem „Mehr“ an Nachhaltigkeit und andere interessante Entwicklungen im Finanzsektor hinweisen.
21. April 2021
Dr. Ralf Breuer
Billionenmarkt Nachhaltigkeit
Nischenmarkt Nachhaltigkeit? „Shifting the Trillions – Die Billionen verschieben“ betitelte der „Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung dagegen seinen Schlussbericht am 25.2.2021 (vgl. Nachhaltigere Finanzwirtschaft 2021 #drei Schlussbericht Sustainable Finance Beirat). Damit schien eher der europäische oder gar weltweite Gesamtmarkt gemeint. Trotz der imposanten Zahl haben sich die Gewichte bereits wieder deutlich und nach oben verschoben…
Beitragsbild: Titel Schlussbericht Sustainable Finance Beirat
Am 4.2.2021 gab die Deutsche Bank neben dem Quartalsergebnis Q4 2020 auch neue Ziele für nachhaltige Finanzierungen bzw. Anlagen bekannt: Mehr als € 200 Mrd. bis zum Jahr 2025. Für 2020 wurde ein Volumen von € 40 Mrd. berichtet, womit die Zielgröße von € 20 Mrd. um 100% überschritten wurde. Dabei wurden neben Finanzierungsprodukten Anlagen in den verwalteten Vermögen in der Bank, nicht aber bei der Vermögensverwaltungsgesellschaft DWS eingeschlossen.
Die Deutsche Bank schien sich damals in die „Sustainable Finance Liga“ der globalen Geschäftsbanken gut zu positionieren, in der große US-Banken Zielgrößen von USD 200 bis 300 Mrd. für 2025 bzw. 2030 formuliert hatten. In den vergangenen beiden Wochen haben sich die Maßstäbe dieser „Liga“ allerdings deutlich verschoben. Dreistellige Milliardenbeträge erscheinen nur noch für „untere Spielklassen“ tauglich: Allein drei große US-Banken haben Ziele von insgesamt USD 5 Billionen für das Jahr 2030 kommuniziert.
Die Bank of America erhöhte ihr Ziel aus 2019 von USD 300 Mrd. auf USD 1,5 Bio. für 2030. Darunter sollen USD 1 Bio. für Umweltzwecke und weitere USD 500 Mrd. für breitere Nachhaltigkeitsprojekte bereitgestellt werden (Press Release 8.4.2021).
Die Citigroup gab am 15.4.21 bekannt, ihr Ziel von umweltbezogenen Aktivitäten (Kommunikation: Juli 2020) für 2025 auf USD 1 Bio. bis zum Jahr 2030 auszuweiten. Weitere USD 500 Mrd. sollen für an nachhaltige Zwecke im Sinne der Agenda 2030 (SDGs) bereitgestellt werden (Citi Blog 15.4.2021).
Auch J.P.Morgan hob das Niveau deutlich an. Das für 2020 formulierte Ziel von USD 200 Mrd. wurde mit USD 225 Mrd. bereits übertroffen. Für 2030 wurde nun eine Zielmarke von USD 2,5 Bio. kommuniziert. USD 1 Bio. sollen Umweltprojekten und weitere USD 1,5 Bio. anderen nachhaltigen Zwecken (im Sinne der SDGs) dienen (Press Release 15.4.2021).
Die Ziele sind in allen Fällen weit gefasst. Dies ist üblich, sogar bei den Nachhaltigkeitsanleihen des Landes NRW. Bemerkenswert ist aber, dass neben internationalen Entwicklungszielen auch soziale Ziele im Inland, einschließlich Bildung, Chancenverbesserung und lokale Gemeinschaften angesprochen werden
Fondsgeschäft und Offenlegung: (In-)Transparente Sache
Am 10.3.2021 trat die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) teilweise in Kraft. In der ersten Stufe sind Finanzmarktakteure und Finanzberater verpflichtet, den Nachhaltigkeitscharakter ihrer Produkte auf der Anbieterebene offen zu legen. Dies betrifft die Internetseiten, vorvertraglichen Informationen und auch die regelmäßigen Berichte. Die zweite Stufe mit Informationen zu den Produkten selbst wird voraussichtlich zum Jahresbeginn 2022 und zeitgleich mit einer Anpassung von MiFIDII greifen, nach der im Beratungsprotokoll „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu dokumentieren sind.
Seit den vergangenen Wochen wird eine lebhafte Diskussion um die aktuelle praktische Handhabung der SFDR durch die Fondsanbieter geführt. Sie sind gehalten, ihre Produkte nach dem Grad an Nachhaltigkeit den Artikeln 6, 8 oder 9 zuzuordnen. Vereinfacht beinhalten die Artikel: 6 = Nachhaltigkeit ist ein Anlagethema, 8 = Anlagen haben eine nachhaltige Wirkungsrichtung, 9 = Anlagen erzielen eine (nachweisbare!) Wirkung (= impact).
Die Problematik für die Anbieter besteht darin, dass sie ihre Einschätzungen an der Taxonomie-Verordnung ausrichten müssen. Inhaltliche ist diese aber nur in Teilen ausgearbeitet und wird noch über einen längeren Zeitraum (= Jahre!) weiter thematisch ergänzt. Und trotzdem haben viele Gesellschaften einen Großteil ihrer Produkte den anspruchsvolleren Artikeln 8 und 9 zugeordnet, wie eine Übersicht von Morningstar zeigt:
„Auf einer vermögensbezogenen Basis gehören nordische und niederländische Vermögensverwalter zu denjenigen mit dem höchsten Anteil an Fondsvermögen nach Artikel 8 und 9. Beispielsweise hat Robeco 96% seines Fondsvermögens als Artikel 8 oder 9 klassifiziert, während KLP und SEB 95% bzw. 82% ihres Fondsvermögens in die beiden Kategorien einsortieren. Die auf Nachhaltigkeit fokussierte Boutique Mirova hat ihre gesamte Fondspalette in der Kategorie Artikel 9 positioniert.“ Als Argumente für dieses Vorgehen wird die Dokumentation von Engagement und Druck der Vertriebe genannt.
In einem Kommentar vom 7.4.2021 warnt der Chefredakteur vor einer leichtfertigen Einstufung von Fonds in eine „vermeintlich“ höhere Klasse: Offenlegungsverordnung: Vorsicht vor nachhaltig falschem Marketing. Auch der niederländische Fondsanbieter NN investment partners warnt vor einer leichtfertigen Einstufung mit dem Risiko, bei entsprechenden Anpassungen der Taxonomieverordnung diese zurücknehmen zu müssen und hierdurch Reputationsschäden zu erleiden. In einem Blogartikel vom 30.3.2021 stellt er deshalb dar: Why not 100% ESG-integrated?. Auch der Artikel von Morningstar (s.o.) verweist auf dieses Risiko.
In den USA wurden missverständliche Nachhaltigkeitscharakteristika bei Fonds(-anbietern) bereits von der Wertpapieraufsichtsbehörde SEC thematisiert. In einem „Risk Alert“ vom 9.4.2021 stellte sie ihre kritischen Beobachtungen bei Fondsgesellschaften und Fonds zusammen (EN): The Division of Examinations‘ Review of ESG Investing.
In der Summe scheint das Risiko von Reputationsschäden überwiegen. Für die Fondsauswahl wird die Einstufung gemäß Offenlegungsverordnung kundenseitig kaum eine Rolle spielen. Vielmehr werden in der Beratung inhaltliche Aspekte in den Vordergrund treten (müssen). Dies wird auch in unserem Webinar „Nachhaltigkeit und regulatorische Compliance“ sowie dem Zertifizierten Kundenberaterlehrgang (s.u.) entsprechend thematisiert.
Eine Hilfe könnte zukünftig die neu gestaltete Datenbank des Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) darstellen.
FNG-Nachhaltigkeitsprofile – nach Überarbeitung online
Nach methodischer und technischer Überarbeitung gingen am 20.4.2021 die FNG-Nachhaltigkeitsprofile wieder online. Sie sind eine Orientierungshilfe bei der Auswahl nachhaltiger Investmentfonds. Aktuell sind Informationen zu 380 Fonds verfügbar, die sich nach persönlichen Präferenzen ordnen lassen und erlaubt einen direkten Vergleich. Im unübersichtlichen Markt (Quelle: Scope) mit 1.400 aktiven und passiven Fondsprodukten eine fundierte Hilfe!
EU weitet Nachhaltigkeitsberichtserstattung deutlich aus
Am 21.4.2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket, mit dem u.a. die Pflichten zur Berichterstattung deutlich ausgeweitet werden. Die Maßnahmen sollen die Umsetzung des Ziels europäischer Klimaneutralität 2050 und den „European Green Deal“ flankieren.
Aus der „Non-financial Reporting Directive“ (NFRD) wird nun die „Corporate Social Reporting Directive“ (CSRD). U.a. werden zusätzlich zu den aktuell rund 11.000 Unternehmen weitere 39.000 zukünftig berichtspflichtig sein. Erfasst werden Unternehmen, die mindestens zwei von drei Mindestkriterien erfüllen: 20 Millionen Euro Bilanzsumme, Nettoumsatzerlöse von 40 Millionen Euro, 250 Mitarbeiter im Durchschnitt des Geschäftsjahres. Darüber hinaus sollen die Vorgaben für alle börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der EU gelten (Ausnahme Kleinstunternehmen) und für Unternehmen aus Drittstaaten, die an einer EU-Börse notiert sind.
Damit werden u.a. mehr als hundert weitere Sparkassen zukünftig berichtspflichtig. Eine Anpassung der CSR-RUG in deutsches Recht ist damit absehbar und soll spätestens zum 1.12.2022 erfolgen, so dass die CSRD wahrscheinlich erstmals für das Geschäftsjahr 2023 wirksam wird. Zusätzlich wurden weitere Maßnahmen avisiert:
Die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die darauf abzielt, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Zu diesem Zweck wird klargestellt, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat heute eine politische Einigung über den Text erzielt. Der delegierte Rechtsakt wird Ende Mai formal angenommen, wenn die Übersetzungen in alle EU-Sprachen vorliegen. In einer Mitteilung, die ebenfalls heute vom Kollegium angenommen wurde, wird der Ansatz der Kommission detaillierter dargelegt.
Sechs delegierte Änderungsrechtsakte zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatung, die sicherstellen werden, dass Finanzunternehmen wie Beratungsgesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder Versicherer das Thema Nachhaltigkeit in ihre Verfahren und in ihre Anlageberatung für Kunden aufnehmen. Damit wurden auch die avisierten Veränderungen der Beratungsrichtlinien MiFIDII und IDD auf den Weg gebracht. Eine Anpassung wird spätestens im ersten Quartal 2022 erwartet.
Apple fordert mehr Klimaberichterstattung
Während sich einige Unternehmen gegen Aktionärsanträge für eine erweiterte Klimaberichterstattung wehren, haben Apple und Salesforce die Wertpapieraufsichtsbehörde SEC aufgefordert, die Pflichten zur Berichterstattung zu erweitern (ESG Today 14.4.2021 und 20.4.2021). Apple ist in seiner eigenen Unternehmenstätigkeit seit 2020 klimaneutral und strebt bis 2030 eine klimaneutrale Wertschöpfungskette an. U.a. kündigten bereits 110 Zulieferunternehmen eine vollständige Umstellung ihrer Produktion auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 an Press Release March 31, 2021
Seminare/Veranstaltungen
Infowebinare Sustainable Finance (kostenfrei)
Das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft/Sustainable Finance erlebt ein stark steigendes Interesse. So auch z.B. die Bildungsveranstaltungen bei der Academy of Finance und ihren (offenen) Aus- und Weiterbildungsangeboten der VÖB-Service GmbH. So startet am 27.4.2021 bereits der achte „Zertifikatslehrgang Sustainable Finance Manager“ (s.u.). Für ein kostenfreies Informationswebinar zu dem Lehrgang am 24.3.21 gingen mehr als 100 Anmeldungen ein.
Wegen des anhaltend hohen Interesses hat die Academy das Webinar vom 24.3.21 aufgezeichnet und als kostenfreies E-Learning im Angebot. Eindrücke zum Zertifikatslehrgang und grundlegenden Themen von Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft finden Sie hier: E-Learning: Sustainable Finance im Überblick.
Nachhaltigkeit und regulatorische Compliance
23.6.2021 10:30 – 1200h (kostenpflichtig)
Am 10. März 2021 trat die Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) in Kraft, die ohne weiteren nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gilt. Die Offenlegungsverordnung trifft einheitliche Regelungen darüber, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Anleger über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken informieren müssen. Hierbei ist zwischen der Offenlegung von Informationen auf den Internetseiten, Angaben in den Verkaufsprospekten und Angaben in den Jahresberichten zu differenzieren.
Da wesentliche Teile der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) erst im Zuge der nachfolgenden Jahre 2022 und 2023 ausformuliert und wirksam werden, erfordern die neuen Vorschriften eine fortlaufende Nachführung der vorvertraglichen Informationen und Marketingmitteilungen.
Weitere Informationen/Buchung: VÖB-Service Academy of Finance
Zertifizierter Kundenberaterlehrgang Geldanlagen (MiFIDII)
Die Academy of Finance der VÖB-Service GmbH bietet ab März 2021 den Zertifizierten Kundenberaterlehrgang nachhaltige Geldanlagen (MiFIDII) als anerkannten Qualifizierungsnachweis an. In diesem Lehrgang sollen Kompetenzen von Kundenbetreuer*innen im Kundengespräch aufgebaut und geschult werden. Spätestens ab 2022 wird es gemäß MiFIDII zur Pflicht, in der Kundenberatung „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu erfragen und dies im Beratungsprotokoll zu dokumentieren.
MifidII wird nicht zur Beratung über nachhaltige Geldanlagen oder gar zu aktiven Produktangeboten verpflichten. Allerdings wird durch die neuen Vorschriften Nachhaltigkeit thematisiert, worauf weite Teile der Berater*innen in der Finanzwirtschaft nur schlecht vorbereitet sind.
Der Lehrgang ist in der Form eines „Blended Learning“ gestaltet und setzt sich aus drei Onlineseminaren, fünf E-Learnings und einem Präsenzworkshop zusammen. Im Workshop werden praxisnah Gesprächssituationen über nachhaltige Anlageprodukte trainiert und auch integriert die Abschlussprüfung absolviert.
Der Start mit dem ersten Onlineseminar ist am 3.3.2021 geplant, der erste Abschlusstermin am 6.5.2021 in Bonn. Die Academy bietet damit in einem kompakten Format die Möglichkeit, Mitarbeiter*innen umfassend zum Thema Nachhaltigkeit in der Kundenberatung zu qualifizieren.
Mit Ausnahme des Abschlussworkshop sind alle Module auch einzeln buchbar. Maßgeschneiderte Angebote für Gruppen aus einem Unternehmen sind auf Anfrage ebenfalls möglich.
Nächster Lehrgangstermin: 14.9. – 16.11.2021
Weitere Informationen und Buchungen: VÖB-Service Academy of Finance
Eine Darstellung der aktuellen regulatorischen Entwicklung, die das Angebot des Lehrgangs motiviert, erschien am 19.1.2021 im Newsletter der Steyler Ethik Bank.
Zertifikatslehrgang „Sustainable Finance Manager“
Die Academy of Finance der VÖB-Service GmbH bietet seit März 2020 den Zertifikatslehrgang Sustainable Finance Manager als anerkannten Qualifizierungsnachweis an. In diesem Lehrgang sollen Kompetenzen in Sachen Nachhaltigkeit umfassend aufgebaut werden, um diese anschließend im eigenen Hause in der Praxis umsetzen zu können.
Der Lehrgang ist in der Form eines Blended-Learning gestaltet und setzt sich aus einem Online-Workshop, drei E-Learning-Modulen sowie einer Online-Abschlussprüfung zusammen.
Nächster virtueller Workshop als Modul 1 des Lehrgangs und Lehrgangsstart: 27.4.2021. Weitere Termine: 16.6.2021 und 16.9.2021.
Mehr Informationen und Buchungen: VÖB-Service GmbH Academy of Finance
Eine Beschreibung und einige Hintergründe zum findet sich im Newsletter der Steyler Ethik Bank vom Februar 2020: Nachhaltige Prozesse anstoßen.
Weitere Bildungsangebote: Angebote – Seminare, Vorträge, Workshops
Schulung/Beratung Deutscher Nachhaltigkeitskodex
Investabel® ist offizieller Schulungspartner Deutscher Nachhaltigkeitskodex. Mit dem bereitgestellten virtuellen „Moderatorenkoffer“ wird der Kodex als Instrument für die Vorbereitung und Durchführung von systematische Nachhaltigkeitsprojekten bis hin zu einer formalisierten Berichterstattung begleitet. Der Kodex kann als niederschwelliger, kostenfreier Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von allen Unternehme(r)n oder auch zur Erfüllung der Berichtspflicht gemäß CSR – RuG genutzt werden. Weitere Informationen: Angebote – Seminare, Vorträge, Workshops.
Datenschutz/DSVO
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