Beitragsbild: www.bundesregierung.de
Inhalt: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert; Versicherer für Klimaneutralität; Unternehmer und nachhaltige Finanzierung; Nachhaltigkeit und Transparenz – neue regulatorische Standards; EU-Ecolabel für Finanzprodukte – Orientierung für private Anleger*innen? Seminar/Veranstaltungstermine: Kostenfreie Infowebinare: 24.3.2021 10h – Sustainable Finance im Überblick; 13.4.2021 10h – Nicht nur die EU-Regulierung (MiFIDII) verändert die Anlageberatung; VÖB Zertifizierter Kundenberaterlehrgang für nachhaltige Geldanlagen (MiFIDII); VÖB Zertifikatslehrgang „Sustainable Finance Manager“; Angebot: Schulung/Beratung Deutscher Nachhaltigkeitskodex; Datenschutz/DSGVO
Die Beiträge in „Nachhaltigere Finanzwirtschaft“ fassen in loser Folge Nachrichten zusammen, die auf die Entwicklung hin zu einem „Mehr“ an Nachhaltigkeit und andere interessante Entwicklungen im Finanzsektor hinweisen.
30. März 2021
Dr. Ralf Breuer
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert
Quelle: www.bundesregierung.de
Am 10.3.2021 verabschiedete die Bundesregierung eine Aktualisierung der deutschen, nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ruft zu einer „Dekade des Handelns“ bei sechs zentralen Transformationsfeldern auf:
- Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit
- Energiewende + Klimaschutz
- Kreislaufwirtschaft
- Nachhaltiges Bauen + Verkehrswende
- Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme
- Schadstofffreie Umwelt
Als Beispiele für die aktuellen Aktivitäten der Regierung können der „DigitalPakt Schule (€6,5 Mrd.)“ und die „Forschung für Nachhaltigkeit FONA“ (€4 Mrd.) genannt werden.
Die Strategie in Kurz- und Langfassung sowie weitere Informationen finden sie auf der Internetseite www.bundesregierung.de
Anlässlich seines 20jährigen Bestehens begrüßte der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) den neuen Fokus auf Transformationsfelder. Lob und Kritik sprach der RNE in der Sitzung in Anwesenheit von Kanzleramtsminister Helge Braun aus. Die Pressemitteilung vom 10.3.2021 finden Sie hier.
Ebenfalls im März startete der RNE den „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“, der nun mit 20 Kommunen eine einjährige Testphase durchläuft. Auch dieser Rahmen ist an der Agenda 2030 mit ihren 17 Teilzielen ausgerichtet: RNE Pressemitteilung vom 4.3.2021.
Versicherer für Klimaneutralität
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist als erster Versicherungsverband in Europa der „Net-Zero Asset Owner Alliance“ beigetreten. Damit ist der GDV Teil des Netzwerks großer Kapitalanleger, die die Treibhausgasemissionen ihres Anlageportfolios bis 2050 auf netto null vermindern wollen – also ohne die Inanspruchnahme von CO2-Kompensationen. Im einzelnen wurden folgende Ziele formuliert:
- Klimaneutralität zumindest an den deutschen Standorten bis zum Jahr 2025
- Treibhausgasneutralität der Kapitalanlagen 2050, bis 2025 und weiter fortlaufend reduzierte Emissionswerte
- Langfristig keine gewerblichen oder industriellen Risiken, sofern die Versicherungskunden keine Anstrengungen für mehr Nachhaltigkeit unternehmen. Hierzu will die Branche in den Dialog mit der Politik und mit ihren Kunden treten.
Details und weitere Informationen in der Publikation „Positionen #2_2021“ des GDV: www.gdv.de
Die „Net-zero Asset Owner Alliance“ ist eine Initiative von derzeit 39 Versicherungsgesellschaften (u.a. Allianz SE, Aviva, Axa, Munich Re, Nordea, Swiss Re, Zurich) und Pensionskassen mit einem investierten Volumen von USD 5,5 Bio. (Net-zero Asset Owner Alliance).
Eine weitere Initiative ist die Net Zero Asset Managers Initiative. Die AllianzGI trat nun zu dieser Initiative bei (Pressemitteilung vom 29.3.2021) Nach dem Beitritt von BlackRock und Vanguard folgen insgesamt 73 große Investorengruppen mit einem gesamten verwalteten Volumen von USD 32 Bio. dem Ziel von Klimaneutralität.
Unternehmer und nachhaltige Finanzierung
Eine gemeinsame Studie von FAZ media research, Finance und LBBW hat interessante Stimmen von Unternehme(r)n zum Thema Nachhaltigkeit/Green Finance zusammengetragen. Schlagzeilen wie „Der Mehraufwand lohnt sich“ (Zeppelin), „Green Finance wird die Regel sein“ (Vaillant) oder „Jeder Beitrag zählt“ (Hettich Holding) unterstreicht, dass auch die Realwirtschaft das Thema Nachhaltigkeit immer mehr annimmt. Zudem wird es verstärkt möglich, die Bemühungen in vielerlei Hinsicht zu „monetarisieren“, nicht nur gegenüber Kunden und anderen Interessensgruppen, sondern auch bei Refinanzierungsbedingen.
Die Studie ist kostenlos nach einer Registrierung über die LBBW erhältlich: www.lbbw.de
Nachhaltigkeit und Transparenz – neue regulatorische Standards
Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) haben gemeinsame Standard für die Umsetzung der seit dem 10.3.2021 geltenden Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2088/2019, SFDR – Offenlegungs-VO) publiziert. Sie gilt in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO, Taxonomy). Die besondere Problematik für die Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater liegt darin, dass die Vorschriften schrittweise in Kraft treten und zudem im Zeitverlauf durch die weitere Ausarbeitung der Taxonomie-VO inhaltlich nachgeführt werden müssen.
Im ersten Schritt sind die Anbieter verpflichtet, die vorvertraglichen Informationen auf ihren Internetseiten, in den Verkaufsprospekten und bei der laufenden Berichterstattung anzupassen. Damit wird der Grad an Nachhaltigkeit, den der Anbieter in seinen Prozessen verankert hat transparent gemacht. Voraussichtlich ab Jahresbeginn 2022 wird durch eine Anpassung der Beratungsrichtlinien MiFIDII und IDD Nachhaltigkeit auch zu einem Pflichtthema in der Kundenberatung. Dies beinhaltet nicht das Angebot nachhaltiger Produkte, wohl aber die Thematisierung der dahingehenden Wünsche.
Die gemeinsame Erklärung von EBA, eiopa und esma finden Sie hier: www.eba.europa.eu (EN)
Aktuell ist zu beobachten, dass einige Anbieter versuchen, ihre Fonds im Sinne der Transparenz-VO „aufzuwerten. Nicht nur in Werbetexten wird versucht, bereits zarte Ansätze von Nachhaltigkeit in Anlageprozessen und Produkten im Sinne der Artikel 6, 7 bzw. 8 „aufzuwerten“ um hier eine Qualität im Sinne eines EU-Standards zu suggerieren. Dies wurde von Björn Drescher (Drescher & Cie Consult) in einem Blogbeitrag vom 26.3.2021 sehr treffend persifliert: Grün, grüner, am grünsten?.
Im Lichte von eigenen Präferenzen der Kundinnen und Kunden sowie Gütemaßen (s.u.) tun sich die betreffenden Anbieter keinen Gefallen. Im Gegenteil: Die bewusste fehlerhafte Kategorisierung eigener Produkte beinhaltet einen Verstoß gegen geltendes Recht, was spätestens bei einem Abgleich der vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichte deutlich wird. Dies führt zu einem erheblichen Risiko im Umgang mit den Aufsichtsorganen (BaFin) und Verbraucherschutzorganisationen. Letztere haben bereits ein sehr waches Auge auf die „nachhaltige Produktwelt“ und im Beispiel Deka Investment mit einer Klage einem Produkt viel unliebsame „Aufmerksamkeit verschafft“ (siehe z.B. Irreführender „Impact-Rechner“? Verbraucherschützer verklagen Deka, fondsprofessionell.de 16.2.2021).
EU-Ecolabel für Finanzprodukte – Orientierung für private Anleger*innen?
„Von der Babywindel über den Holzlack bis zum Campingplatz: Tausende Produkte und Dienstleistungen dürfen das EU-Umweltzeichen tragen.“ schrieb www.fondsprofessionell.de am 12.3.2021 zum „Technical Report 4.0 – Development of EU Ecolabel criteria for Retail Financial Products“ mit seinen 141 Seiten. Nach einem ersten Eindruck wird auch dieser, weniger stringent als früher angelegte Vorschlag den Erwartungen nicht gerecht. Bisherige Entwürfe wirkten deutlich zu streng für die vorhandenen, angeblich nachhaltigen Produkte. U.a. geht der aktuelle Bericht mit einem Vorschlag für wirkungsorientierte Produkte (Impact Investments) auch über die Anforderungen der gerade eingeführten Offenlegungs-VO hinaus.
Mit einigen mehr oder minder klaren Ausschlüssen (z.B. fossile Energien) mag das Siegel eine gewisse Konsequenz signalisieren. Allerdings ist eine überwiegend an Ist-Kriterien orientierte Klassifizierung nicht das Ziel. Vielmehr wird eine Transformation angestrebt, was auch Anleger grundsätzlich begrüßen. Insofern wird der vorhandenen Vielfalt noch eine weitere unscharfe Orientierungsmarke hinzu gefügt.
In Anbetracht der großen Produktvielfalt suchen aber Anbieter und Anleger dringend Orientierung: Gemäß Scope Research sind mittlerweile mehr als 1.400 als „nachhaltig“ etikettierte Fonds (aktive und ETFs) in Deutschland im Vertrieb. Bei mehr als 50% handelt es sich dabei um Aktienfonds.
Quelle: Scope ESG Quarterly, 1.3.2021, S. 2
Laut Scope (Mail vom 10.3.2021) entwickeln sich auch „Fonds“ auf grüne Anleihen (Green Bonds) sehr dynamisch: Gegenüber der vorherigen Studie von Scope (Oktober 2019) erhöhte sich die Zahl der Fonds von 29 auf 39. Das aggregierte Volumen der Fonds beträgt rund 15,4 Mrd. Euro gegenüber 6,8 Mrd. Euro. Allerdings fasst Scope auch passive Fonds (ETFs) in diese Kategorie, weshalb der „iShares Green Bond Index“ gemeinsam mit dem aktiv gemanagten Fonds „Eurizon Fund – Absolute Green Bonds“ gemeinsam mit jeweils rund 2 Mrd. Euro als volumenstärkster Fonds aufgeführt wird.
Seminar-/Veranstaltungstermine
Kostenfreie Informationswebinare
Stattgefunden: 24.3.2021 10 -11h – Sustainable Finance im Überblick – aktuelle Entwicklungen, z.B. der Schlussbericht des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung vom 25.2.2021, EU Regulierung
Das Webinar begrüßte mehr als 100 Teilnehmer*innen. Hierdurch blieb allerdings wenig Raum für Fragen und intensivere Diskussionen. Die VÖB-Service Academy of Finance plant, eine Aufzeichnung für weitere Interessierte bereit zu stellen.
Weitere Informationen: VÖB-Service Academy of Finance
13.4.2021 10 – 11h – Nicht nur die EU-Regulierung (MiFIDII) verändert die Anlageberatung – aktuelle Entwicklungen, demografische Trends, neue Beratungsvorschriften ab 2022
Weitere Informationen/Buchung: VÖB-Service Academy of Finance
Nachhaltigkeit und regulatorische Compliance
21.4.2021 11 – 12:30h (kostenpflichtig)
Am 10. März 2021 trat die Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) in Kraft, die ohne weiteren nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gilt. Die Offenlegungsverordnung trifft einheitliche Regelungen darüber, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Anleger über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken informieren müssen. Hierbei ist zwischen der Offenlegung von Informationen auf den Internetseiten, Angaben in den Verkaufsprospekten und Angaben in den Jahresberichten zu differenzieren.
Da wesentliche Teile der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) erst im Zuge der nachfolgenden Jahre 2022 und 2023 ausformuliert und wirksam werden, erfordern die neuen Vorschriften eine fortlaufende Nachführung der vorvertraglichen Informationen und Marketingmitteilungen.
Weitere Informationen/Buchung: VÖB-Service Academy of Finance
Zertifizierter Kundenberaterlehrgang Geldanlagen (MiFIDII)
Die Academy of Finance der VÖB-Service GmbH bietet ab März 2021 den Zertifizierten Kundenberaterlehrgang nachhaltige Geldanlagen (MiFIDII) als anerkannten Qualifizierungsnachweis an. In diesem Lehrgang sollen Kompetenzen von Kundenbetreuer*innen im Kundengespräch aufgebaut und geschult werden. Spätestens ab 2022 wird es gemäß MiFIDII zur Pflicht, in der Kundenberatung „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu erfragen und dies im Beratungsprotokoll zu dokumentieren.
MifidII wird nicht zur Beratung über nachhaltige Geldanlagen oder gar zu aktiven Produktangeboten verpflichten. Allerdings wird durch die neuen Vorschriften Nachhaltigkeit thematisiert, worauf weite Teile der Berater*innen in der Finanzwirtschaft nur schlecht vorbereitet sind.
Der Lehrgang ist in der Form eines „Blended Learning“ gestaltet und setzt sich aus drei Onlineseminaren, fünf E-Learnings und einem Präsenzworkshop zusammen. Im Workshop werden praxisnah Gesprächssituationen über nachhaltige Anlageprodukte trainiert und auch integriert die Abschlussprüfung absolviert.
Der Start mit dem ersten Onlineseminar ist am 3.3.2021 geplant, der erste Abschlusstermin am 6.5.2021 in Bonn. Die Academy bietet damit in einem kompakten Format die Möglichkeit, Mitarbeiter*innen umfassend zum Thema Nachhaltigkeit in der Kundenberatung zu qualifizieren.
Mit Ausnahme des Abschlussworkshop sind alle Module auch einzeln buchbar. Maßgeschneiderte Angebote für Gruppen aus einem Unternehmen sind auf Anfrage ebenfalls möglich.
Nächster Lehrgangstermin: 14.9. – 16.11.2021
Weitere Informationen und Buchungen: VÖB-Service Academy of Finance
Eine Darstellung der aktuellen regulatorischen Entwicklung, die das Angebot des Lehrgangs motiviert, erschien am 19.1.2021 im Newsletter der Steyler Ethik Bank.
Zertifikatslehrgang „Sustainable Finance Manager“
Die Academy of Finance der VÖB-Service GmbH bietet seit März 2020 den Zertifikatslehrgang Sustainable Finance Manager als anerkannten Qualifizierungsnachweis an. In diesem Lehrgang sollen Kompetenzen in Sachen Nachhaltigkeit umfassend aufgebaut werden, um diese anschließend im eigenen Hause in der Praxis umsetzen zu können.
Der Lehrgang ist in der Form eines Blended-Learning gestaltet und setzt sich aus einem Online-Workshop, drei E-Learning-Modulen sowie einer Online-Abschlussprüfung zusammen.
Nächster virtueller Workshop als Modul 1 des Lehrgangs und Lehrgangsstart: 27.4.2021. Weitere Termine: 16.6.2021 und 16.9.2021.
Mehr Informationen und Buchungen: VÖB-Service GmbH Academy of Finance
Eine Beschreibung und einige Hintergründe zum findet sich im Newsletter der Steyler Ethik Bank vom Februar 2020: Nachhaltige Prozesse anstoßen.
Weitere Bildungsangebote: Angebote – Seminare, Vorträge, Workshops
Schulung/Beratung Deutscher Nachhaltigkeitskodex
Investabel® ist offizieller Schulungspartner Deutscher Nachhaltigkeitskodex. Mit dem bereitgestellten virtuellen „Moderatorenkoffer“ wird der Kodex als Instrument für die Vorbereitung und Durchführung von systematische Nachhaltigkeitsprojekten bis hin zu einer formalisierten Berichterstattung begleitet. Der Kodex kann als niederschwelliger, kostenfreier Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von allen Unternehme(r)n oder auch zur Erfüllung der Berichtspflicht gemäß CSR – RuG genutzt werden. Weitere Informationen: Angebote – Seminare, Vorträge, Workshops.
Datenschutz/DSVO
Durch die ab 25. Mai 2018 in Deutschland geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist der rechtssichere Versand von Mails auch wenn sie keine unmittelbare Werbung enthalten an die ausdrückliche Zustimmung der Empfänger gebunden.
Sofern Sie zukünftig gezielte und dosierte Informationen zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft per Mail erhalten möchten, bitte ich Sie unter dem nachfolgenden Link um Ihre Zustimmung, wozu ein simples „Ja“ in Verbindung mit Ihrem Namen und Ihrer Mailadresse würde genügen: Datenschutz bei Investabel®. Alternativ können Sie auch eine entsprechende Mail info@investabel.com senden.
Dies betrifft natürlich nur diejenigen Adressaten, die ihre Zustimmung bisher noch nicht gegeben haben.